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BVerwG, 31.05.2006 - 3 B 165.05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Geltendmachung des Verfahrensmangels der unvorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör und des Fürsorgeanspruchs wegen des verspäteten Beginns einer Verhandlung sowie wegen körperlicher und geistiger ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 23.06.1981 - 1 C 78.77
Verhaftung zur Abschiebung - Art. 104 Abs. 2 GG, Art. 5 MRK
Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 3 B 165.05
Ein solcher Verfahrensmangel kann nicht in zulässiger Weise auf Verdacht erhoben werden (vgl. Beschluss vom 23. Oktober 1980 BVerwG 2 C 5.80 BVerwGE 62, 325; Beschluss vom 17. Dezember 1982 BVerwG 8 CB 83.80 Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 Nr. 24, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85
Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines …
Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 3 B 165.05
Zur Begründung der Verfahrensrüge als Zulassungsgrund hätte jedenfalls der substantiierte Vortrag gehört, welche Tatsachen bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wären und dass diese Tatsachen zur Klärung der Rechtslage im Sinne der Partei geeignet gewesen wären (vgl. Beschluss vom 31. Juli 1985 BVerwG 9 B 71.85 Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28). - BVerwG, 23.10.1980 - 2 C 5.80
Darlegungsanforderungen an eine Rüge wegen fehlerhafter Besetzung eines Gerichts …
Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 3 B 165.05
Ein solcher Verfahrensmangel kann nicht in zulässiger Weise auf Verdacht erhoben werden (vgl. Beschluss vom 23. Oktober 1980 BVerwG 2 C 5.80 BVerwGE 62, 325; Beschluss vom 17. Dezember 1982 BVerwG 8 CB 83.80 Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 Nr. 24, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 17.12.1982 - 8 CB 83.80
Verletzung der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht
Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 3 B 165.05
Ein solcher Verfahrensmangel kann nicht in zulässiger Weise auf Verdacht erhoben werden (vgl. Beschluss vom 23. Oktober 1980 BVerwG 2 C 5.80 BVerwGE 62, 325; Beschluss vom 17. Dezember 1982 BVerwG 8 CB 83.80 Buchholz 310 § 138 Ziff. 1 Nr. 24, jeweils m.w.N.). - BVerwG, 05.02.1962 - VI C 154.60
Auszug aus BVerwG, 31.05.2006 - 3 B 165.05
Deshalb ist auch die für einen Zulassungsgrund notwendige Einschätzbarkeit, inwiefern das Urteil auf der behaupteten Verletzung des rechtlichen Gehörs beruhen kann oder für die Klägerin günstiger ausgefallen wäre (vgl. Urteil vom 5. Februar 1962 BVerwG 6 C 154.60 BVerwGE 13, 338 ), nicht möglich.